Bei der Behandlung mit Lachgas ist eine sanfte Sedierung unter Erhalt des Bewusstseins mit Hilfe einer kleinen Nasenmaske gemeint. Durch das zugeführte Lachgas-Sauerstoff-Gemisch wird sich Ihr Kind entspannen und ein herabgesetztes Schmerzempfinden haben. Zudem wird das Zeitfenster für die geplante Behandlung subjektiv vergrößert, da das Zeitempfinden Ihres Kindes durch die Zuhilfenahme von Lachgas verändert ist. Auf diese Weise kann die Behandlung deutlich erleichtert werden.
Voraussetzung für eine Behandlung unter Lachgas ist eine gewisse Grundkooperation Ihres Kindes. Durch die beruhigende Wirkung des Lachgases ist diese Methode besonders für aktive Kinder oder Kinder mit einem starken Würgereiz geeignet.
Wir beraten sie gerne, ob eine Lachgasbehandlung für Ihr Kind sinnvoll ist.
Generell hängt die Wahl der geeigneten Behandlungsart vom Alter Ihres Kindes, der Fähigkeit zur Mitarbeit und dem Umfang der Behandlung ab.
Auch bei einer Behandlung mit Lachgas sind wir auf die Mitarbeit Ihres Kindes angewiesen: Es ist notwendig, dass Ihr Kind bewusst durch die Nase atmen kann und dass es kooperiert – das bedeutet, dass Ihr Kind mitmachen kann und will. Dieses ist wichtig zu wissen, denn viele Eltern denken, dass Ihr Kind während der Lachgasbehandlung schläft. Das ist nicht der Fall, denn eine Behandlung mit Lachgas ist keine Narkose.
Die Vorteile einer Behandlung mit Lachgas sind:
Lachgas ist Stickstoffmonoxid und wird als Gemisch mit Sauerstoff durch eine Nasenmaske verabreicht. Bei korrekter Anwendung ist es nebenwirkungsarm und sehr gut verträglich. In äußerst seltenen Fällen kann es zu einem unangenehmen Gefühl mit Schwindel und Übelkeit kommen.
Eine Behandlung mit Lachgas hat nichts mit einer Vollnarkose zu tun. Ihr Kind ist während der Lachgasbehandlung bei vollem Bewusstsein und kann jederzeit mit uns kommunizieren. Über eine Nasenmaske atmet Ihr Kind das Lachgas-Sauerstoff-Gemisch während der Behandlung ein. Hierbei werden das Gemisch und die Menge individuell von der Zahnärztin auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingestellt.
Eine Behandlung unter Zuhilfenahme von Lachgas geht über das wirtschaftlich und zweckmäßige Angebot der gesetzlichen Krankenkassen hinaus und ist in der Regel eine private Wunschleistung. Alle damit verbundenen Vorteile und Kosten besprechen wir gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch im Vorfeld der Behandlung.